Nach dem Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG) welches im Juli 2011 in Kraft getreten ist, müssen Hundehalter seit dem 1. Juli 2013 ihre Sachkunde nachweisen.
Auch wenn Du nicht bei uns in die Hundeschule gehst hast Du die Möglichkeit bei uns den Sachkundenachweis abzulegen. Der Sachkundenachweis kann direkt erworben werden. Vorbereitende Kurse sind nicht verpflichtend können aber auf freiwilliger Basis bei uns besucht werden.
Die theoretische Prüfung erfolgt (vor Anschaffung des Hundes) am PC. So kannst Du Dein Ergebnis und die Bescheinigung gleich mitnehmen. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung empfehlen wir Dir:
Sachkundenachweis für Hundehalter von Celina del Amo
Sachkunde für Hundehalter von D.U. Feddersen-Petersen.
Im Internet kannst Du Dein Wissen auf der Seite www.bhv-net.de überprüfen. Prüfungsinhalte: Sozialverhalten, Ausdrucksverhalten, Lerntheorien, Haltung und Pflege, Rassekenntnisse, Hund in der Öffentlichkeit, Ernährung, Hund und Recht. Solltest Du lerntheoretische Fragen haben, stehen wir Dir selbstverständlich auch kurzfristig telefonisch zu Verfügung.
Die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen.
Der Termin zur praktischen Prüfung erfolgt nach bestandener Theorieprüfung.
Hundehaltergesetz in Niedersachsen
- Jeder, der ab dem 01.07.2013 nicht für mind. 2 Jahre einen Hund gehalten hat oder eine gleichwertige Anerkennung besitzt, muss einen Sachkundenachweis ablegen. (Eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden ist abzuschließen.)
- Ein Hund ist spätestens ab dem 6ten Lebensmonat durch einen Chip zu kennzeichnen.
- Hunde sind so zu führen, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
- Jeder Hundehalter/in muss ihren/seinen Hund beim zentralen Hunderegister anmelden: www.hunderegister-nds.de